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Lehrerin Heidi K. legt Revision ein

Tochter von Justizopfer Arnold fordert Schadenersatz

VON SONJA JORDANS

Die Lehrerin Heidi K. (48). - © FOTO: DPA
Die Lehrerin Heidi K. (48). (© FOTO: DPA)

Darmstadt/Bielefeld/Osnabrück. Das juristische Tauziehen um die Verurteilung der ehemaligen Lehrerin Heidi K. wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfe ist noch nicht zu Ende. Die 48-Jährige, die in der Vergangenheit unter anderem in Bielefeld unterrichtet hatte, war vergangene Woche vom Landgericht Darmstadt wegen schwerer Freiheitsberaubung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hat sie ihren Kollegen Horst Arnold 2001 zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt und so für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht - grundlos, nur, weil er ihr "auf die Füße getreten" sei, wie es in der Urteilsbegründung hieß.

Jetzt hat eine Anwaltskanzlei in Köln gegen das Urteil aus Darmstadt Revision eingelegt. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird sich nun mit dem Urteil befassen müssen. Bis zu einer Entscheidung bleibt K. auf freiem Fuß. Nach dem Urteil gegen Heidi K. hatte deren Verteidiger Torsten Rock bereits angekündigt, einen Revisionsspezialisten in Köln hinzuziehen zu wollen.

Die Tochter des zu Unrecht verurteilten Arnold hat unterdessen Schadenersatzklage beim Landgericht Osnabrück eingereicht, sagte der Berliner Rechtsanwalt Hartmut Lierow. Sie wolle 80.000 Euro von Heidi K., die derzeit in Bad Rothenfelde lebt. "Das ist für all die Jahre, in denen Horst Arnold auf seine Rehabilitation wartete", so Lierow.

Nachdem der Anwalt in einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Kassel 2011 einen Freispruch für Arnold erwirkt hatte, vertritt er nun die Tochter des 2012 verstorbenen Lehrers. "Er hat fast elf Jahre seines Lebens verloren", so Lierow. Ob seine Mandantin das Geld jedoch jemals bekommen werde, wisse er nicht. Die Entscheidung darüber obliege dem Gericht.

Zudem sei es nicht sicher, ob Heidi K. überhaupt noch etwas zahlen könne. Dennoch: "Es geht darum, symbolisch zu zeigen, dass es so nicht geht", sagte Lierow. Im Oktober soll über die Klage verhandelt werden. Die Revision, die K. eingelegt hat, spiele für das Osnabrücker Verfahren keine Rolle, so Lierow.

Er befürchtet, dass es ohnehin ein Jahr dauern wird, bis der BGH eine Entscheidung gefällt hat. Zunächst müssten alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden, dann erst könne das Gericht mit der Prüfung beginnen.

Beim BGH wird ausschließlich auf mögliche Verfahrens- oder Beurteilungsfehler im Darmstädter Urteil geachtet. Sollte der BGH der Revision stattgeben, besteht sogar die Möglichkeit, dass er das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverweist.

Dann wäre es das dritte Mal, dass es in Sachen Heidi K. zu einem Prozess in Darmstadt kommt. Lediglich das Wiederaufnahmeverfahren gegen Horst Arnold wurde wegen spezieller Zuständigkeitsvorschriften in Kassel verhandelt.

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