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Verschönerung

Wegerecht erlaubt nicht das Aufstellen von Blumenkübeln

Bundesgerichtshof - © Foto: Uli Deck/dpa

In Städten ist es manchmal eng. So kann es passieren, dass man sein Grundstück nur über das Nachbarsgrundstück betreten kann. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass man den Weg auch verschönern darf.

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