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Eigentümer haftet nicht für herabfallende Walnüsse

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Land- und Amtsgericht Frankfurt am Main - © Foto: Fredrik von Erichsen/dpa
Das Amtsgericht Frankfurt entschied kürzlich über einen Schadensersatzanspruch durch herabfallenden Walnüsse. (© Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)

Grundstücksbesitzer haften für Schäden, die durch ihr Eigentum entstehen. Allerdings hat diese Verkehrssicherungspflicht auch Grenzen. Und zwar dann, wenn die Natur selbst eine Rolle spielt.

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