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Ferienwohnung kann als Zweckentfremdung gelten

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Verwaltungsgericht München - © Foto: Matthias Balk
Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Ein ausgebautes Dachgeschoss kann unter Umständen als eigner Wohnraum gelten. (© Foto: Matthias Balk)

Nicht immer kann man das Eigentum so nutzen, wie man will. Vor allem in Gegenden, in denen der Wohnraum knapp ist, schauen Behörden mitunter genau hin. Ein ausgebautes Dachgeschoss in einem Einfamilienhaus kann daher als eigener Wohnraum gelten.

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