Internet-Vermittler wie Airbnb haben das Vermieten an Urlauber leicht gemacht - nicht überall zur Freude der anderen Wohnungseigentümer im Haus. Die Touristen ganz loszuwerden wird nach einem BGH-Urteil schwierig. Gegen lärmende Horden können sich Nachbarn aber wehren.
Gerichtsurteil
Nachbarn können Vermietung an Feriengäste nicht verbieten