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Urteil

Modernisierung darf nicht zu früh angekündigt werden

Schreiben vom Vermieter - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Mieter müssen über beabsichtige Modernisierungen informiert werden. Wird der Brief aber zu früh verschickt, ist das rechtsmissbräuchlich. Denn Mieter haben dann keine ausreichende Planungssicherheit.

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