Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Mietrecht

Gericht: Fledermausköttel kein Grund für Mietminderung

Laut dem Amtsgericht Starnberg ist die Begegnung mit landesüblichen Tierarten - und damit auch mit ihren Exkrementen - in einer ländlichen Wohnlage hinzunehmen. - © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Auch wenn sie mitunter Dreck hinterlassen, ein Grund für eine Mietminderung sind Fledermäuse nicht. So entschied das Amtsgericht Starnberg. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2026
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.