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Unliebsamer Mitbewohner
Schimmel entdeckt? So reagieren Sie richtig

Gar nicht gut: Wer Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte umgehend den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. - © Felix Heyder/dpa/dpa-tmn
Gar nicht gut: Wer Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte umgehend den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. (© Felix Heyder/dpa/dpa-tmn)

Geringe Raumtemperaturen, schlechte Dämmung und mangelndes Lüftungsverhalten können Schimmelbildung im Winter begünstigen. Was zu tun ist, wenn's passiert ist.

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