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Corona-Infektion im Job kann Arbeitsunfall sein

Friseurscheren und Kamm liegen neben Maske und Haartrockner. - © Foto: Kirsten Neumann/dpa-tmn

Stecken sich Angestellte im Job mit dem Coronavirus an, kann das als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Das bringt spezielle Leistungen mit sich. Doch je nach Beruf sind die Hürden hoch.

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