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Von Haftung bis Steuern

Das sollten Beschäftigte rund ums Dienstfahrrad wissen

In den Feierabend auf zwei Rädern? Möchten Arbeitnehmer ihr Dienstfahrrad auch privat nutzen, sollten sie mit dem Arbeitgeber auch Haftungsfragen vorab klären. - © Tobias Hase/dpa-tmn

Vom Dienstwagen aufs Dienstfahrrad umsteigen: Das ist gut fürs Klima. Doch muss man dann auch mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen? Und wer haftet eigentlich bei Schäden, wenn man das Rad privat nutzt?

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