Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Abmahnung in der Personalakte: Gibt es Recht auf Entfernung?

veröffentlicht

  • 0
In der Regel bleibt eine Abmahnung, die einmal in der Personalakte vermerkt wurde, dort bestehen. Nur unter bestimmten Bedingungen haben Beschäftigte das Recht, sie aus der Personalakte entfernen zu lassen. - © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
In der Regel bleibt eine Abmahnung, die einmal in der Personalakte vermerkt wurde, dort bestehen. Nur unter bestimmten Bedingungen haben Beschäftigte das Recht, sie aus der Personalakte entfernen zu lassen. (© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn)

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.