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Bewerbungsgespräch

Wie weise ich nach, dass eine Absage diskriminierend ist?

Wer auf Entschädigung klagt, weil eine Absage diskriminierend war, muss dafür Indizien vorbringen können. - © Christin Klose/dpa-tmn

Wer im Bewerbungsverfahren widerrechtlich benachteiligt wird, kann Anspruch auf Entschädigung haben. Dazu müssen Bewerber die Benachteiligung aber belegen können - und das ist oft schwierig.

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