Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Teilzeit: Bleibt der Anspruch auf Kinderkrankentage gleich?

veröffentlicht

  • 0
Braucht ein krankes Kind Betreuung, bekommen angestellte Eltern für die Zeit Kinderkrankengeld. - © Annette Riedl/dpa/dpa-tmn
Braucht ein krankes Kind Betreuung, bekommen angestellte Eltern für die Zeit Kinderkrankengeld. (© Annette Riedl/dpa/dpa-tmn)

Nicht selten arbeiten Mütter und Väter kleiner Kinder in Teilzeit. Hat das Auswirkungen auf die Anzahl der Tage, für die sie sich «Kind krank» melden können, um ihren Nachwuchs zu betreuen?

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.