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Schwarzarbeit? Wie Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden

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Die Anmeldung der Beschäftigung hat den Vorteil, dass der Auftraggeber 20 Prozent der Aufwendungen für die geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe von der Steuer absetzen kann. - © Franziska Gabbert/dpa-tmn
Die Anmeldung der Beschäftigung hat den Vorteil, dass der Auftraggeber 20 Prozent der Aufwendungen für die geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe von der Steuer absetzen kann. (© Franziska Gabbert/dpa-tmn)

Haushaltshilfen werden in Deutschland überwiegend schwarz beschäftigt. Das ist nicht nur strafbar, sondern hat auch Nachteile für Auftraggeber und Beschäftigte. Wie die Anmeldung funktioniert.

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