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Inflationsprämie: Kein Anspruch bei Langzeiterkrankung

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Vorläufiges Urteil: Der Arbeitgeber kann eine Sonderzahlung an die Voraussetzung knüpfen, dass in dem Zeitraum, für den die Zahlung geleistet wird, Arbeit erbracht wird. - © Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn
Vorläufiges Urteil: Der Arbeitgeber kann eine Sonderzahlung an die Voraussetzung knüpfen, dass in dem Zeitraum, für den die Zahlung geleistet wird, Arbeit erbracht wird. (© Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn)

Wer wegen Krankheit im gesamten Jahr keine Arbeitsleistung erbringt, kann unter Umständen von einer Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen werden. Unter welchen Bedingungen zeigt ein Urteil.

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