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Zugang der Familie befreit nicht von Haftung für Filesharing

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Filesharing - © Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Muss der Inhaber eines Internetanschlusses auch dann für illegales Filesharing haften, wenn Familienangehörige Zugriff auf den Anschluss hatten? (© Foto: Karl-Josef Hildenbrand)

Von Internet-Anschluss eines Mannes wurde illegal ein Hörbuch zum Download angeboten. Er verwies darauf, dass auch seine Eltern Zugang zum Anschluss hatten. Nach deutscher Rechtsprechung könnte dies reichen, um nicht haftbar zu sein, der EuGH sieht das anders.

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