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Für EU-Bürger bleiben eu-Domains nach Brexit verfügbar

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Beschluss der EU-Komission - © Foto: Monika Skolimowska
EU-Bürger, die dauerhaft oder übergangsweise in Großbritannien leben, dürfen ihre eu-Internetadressen behalten. (© Foto: Monika Skolimowska)

Um eine eu-Internetadresse zu registrieren, muss man in der Regel zumindest in einem EU-Mitgliedsstaat wohnen. Aber was geschieht mit in Großbritannien registrierten eu-Domains, wenn es zum Brexit kommt?

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