Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Endgerätefreiheit

Freie Wahl des Routers gilt weiter auch bei Glasfaser

Routerfreiheit: Verbraucherinnen und Verbraucher mit Glasfaseranschluss müssen keine Geräte des Internetanbieters nutzen. - © Christin Klose/dpa-tmn

Seit 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Internet-Router frei wählen. Und diese Wahlfreiheit gilt ausnahmslos, wie eine Entscheidung der Bundesnetzagentur jüngst gezeigt hat.

Weiterlesen mit LZplus!

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2026
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.