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Freie Wahl des Routers gilt weiter auch bei Glasfaser

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Routerfreiheit: Verbraucherinnen und Verbraucher mit Glasfaseranschluss müssen keine Geräte des Internetanbieters nutzen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Routerfreiheit: Verbraucherinnen und Verbraucher mit Glasfaseranschluss müssen keine Geräte des Internetanbieters nutzen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Seit 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Internet-Router frei wählen. Und diese Wahlfreiheit gilt ausnahmslos, wie eine Entscheidung der Bundesnetzagentur jüngst gezeigt hat.

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