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Schnäppchen und Fehlkäufe

Ladenhüter-Alarm: Von Paletten-TVs und Zombie-Technik

Gute Preise machen noch lange keine guten Geräte: Beim vorweihnachtlichen Shopping lohnt es sich, zu hinterfragen, was genau man für sein Geld bekommt. Denn gerade, wenn es zum Beispiel rund um Black Friday oder Cyber Monday um Digitales und Technik geht, besteht immer die Gefahr, dass man am Ende kein Schnäppchen macht. Es kann eher sein, dass man dem Händler einen Ladenhüter abgekauft hat, warnt die Stiftung Warentest.

Besonders ärgerlich ist das, wenn es dann zu spät ist, um etwa einen Onlinekauf zu widerrufen (14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht), weil es sich um ein Geschenk gehandelt hat - oder sich der stationäre Händler weigert, das Gerät umzutauschen oder zurückzunehmen, weil im Laden andere Regeln gelten.

Um Ärger und Aufwand von vorneherein zu vermeiden, lohnt es sich, bei diesen fünf Geräte-Kategorien ganz genau hinzuschauen:

1. Smartphones, die (keinen) Support bekommen

Telefone, die keine Software-Updates mehr bekommen, werden schnell zum Sicherheitsrisiko und sind dann nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar. Deshalb lohnt es sich, zu Smartphones zu greifen, die nach dem 20. Juni 2025 erstmals in der Europäischen Union auf den Markt gebracht worden sind.

Denn seitdem verpflichtet die EU Hersteller, für neue Geräte auf dem Markt mindestens fünf Jahre lang kostenlos Betriebssystem- und Sicherheitsupdates zu liefern. Wer sich für Smartphones interessiert, die schon vor dem Stichtag auf den Markt gekommen sind, sollte sich an Hersteller halten, die möglichst weitreichende Update-Versprechen freiwillig geben.

2. Geräte, die (nicht) per USB-C laden

Die Zeiten, in denen man viele verschiedene Netzteile und Ladekabel für die verschiedensten Geräte benötigte, sind zum Glück fast vorbei. Inzwischen setzen die Hersteller zum Aufladen von Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, Tastaturen & Co auf USB-C - freiwillig oder weil es seit 2024 in der EU bei bestimmten neuen Geräten verpflichtend ist.

So gilt die USB-C-Pflicht etwa ab 2026 auch für Laptops und ab 2028 dann auch für Geräte wie WLAN-Router und Monitore. In jedem Fall gibt es noch viele - nicht nur ältere - Geräte, die noch per Mini-USB- oder Micro-USB-Kabel geladen werden müssen - oder eben über ein ganz anderes, spezielles Netzteil. Zwei Beispiele:

  • Die Bluetooth-Box, die per Mini-USB geladen werden muss.
  • Oder das Notebook, das zwar USB-C-Buchsen hat, aber über keine davon geladen werden kann.

Deshalb raten die Warentester vor einem Kauf genau abzuwägen: Ist der Preis des (älteren) Geräts wirk­lich so attraktiv, dass Sie dafür immer ein Extra- oder Exoten-Kabel mitschleppen wollen? Oder richtet man sich darauf ein, einfach alles bequem per USB-C laden zu können?

3. Smart-Home-Geräte, die Zombie-Technik sind (oder werden)

Es kommt vergleichsweise häufig vor, dass Hersteller den Support ihrer Smart-Home-Geräte einfach einstellen. Die Geräte werden dann von einem auf den anderen Tag unbrauch­bar oder sind in ihrer künftigen Nutzung dann stark einge­schränkt. Als Beispiele nennen die Warentester:

  • die Smart-Speaker-Reihe Soundtouch von Bose
  • die Smart-Home-Serie Wemo von Belkin
  • die Smart-Thermostat-Serie Nest von Google oder
  • die Smart-Home-Schalter-Serie Pop von Logitech.

Deshalb lohnt es sich, bei smarten Lampen, Steck­dosen, Sensoren und anderen vernetzten Geräten darauf zu achten, dass sie herstellerunabhängige Standards wie Matter oder Zigbee unterstützen. Vor einem Gebraucht­kauf mindestens per Internet-Recherche prüfen, ob der Hersteller das jeweilige Smart-Home-System überhaupt noch pflegt.

4. Fernseher, die (nicht) auf Paletten stehen

Vor allem in Baumärkten, bei Discountern oder Büro­artikelhänd­lern gibt es oft erstaunlich güns­tige Fernseher von durch­aus vertrauten Marken. Oft handelt es sich dabei aber um Geräte von Dritt­herstel­lern, die die Firmen nur zukaufen und als Billiggerät unter ihrem eigenen Marken­namen vertreiben, erklären die Warentester.

Wichtig sei in diesem Zusammenhang die genaue Modell­bezeichnung: Tragen Fernseher statt klarer Produkt­namen ellen­lange Buch­staben-Zahlen-Kombinationen?

In jedem Fall sollte man vor einem Kauf die Modell­bezeichnung in eine Such­maschine eingeben. Fördert das wenige oder gar keine Informationen über das Gerät zutage, kann das für ein solches Billiggerät sprechen. Dann lieber nicht kaufen, so der Rat.

5. Notebooks, die (k)eine Perspektive haben

Betriebs­systeme und Anwendungs­programme stellen immer höhere Anforderungen an die Leistung von Rechnern. Diese schmerzliche Erfahrung mussten im Herbst viele Wind­ows-10-Nutzende machen, die ihren Rechner nicht auf Windows 11 aktualisiert konnten.

Die Experten raten deshalb, bei vermeintlichen Laptop-Schnäpp­chen die Ausstattung genau zu prüfen: Neben besagter USB-C-Buchse, die auch zum Laden taugt, ist es wichtig, dass der Prozessor zumindest halbwegs aktuell und leistungsstark ist und das Gerät mindestens 16 Gigabyte (GB) Arbeitsspeicher (RAM) sowie mindestens 256 GB SSD-Speicher mitbringt.

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