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Anti-Rutsch-Schicht für Pflegebedürftige bezahlen lassen

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Dusche - © Foto: Oliver Berg
Damit Pflegebedürftige beim Duschen nicht ausrutschen, kann in der Duschwanne eine Anti-Rutsch-Beschichtung angebracht werden. (© Foto: Oliver Berg)

Im höheren Alter ist es oft nicht mehr so einfach, auf glatten oder nassen Oberflächen die Balance zu halten. Pflegebedürftige können bei der Pflegekasse die Kostenübernahme für Anti-Rutsch-Beschichtungen beantragen.

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