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Schonzeit für Vögel: Vorerst nur noch Pflegeschnitte erlaubt

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Heckenschnitt - © Foto: Kai Remmers
Das radikale Abschneiden von Hecken und sonstigem Gebüsch ist nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. Dazwischen sind nur Formschnitte zulässig. (© Foto: Kai Remmers)

Im Frühjahr startet die Gartensaison. Eigentlich eine gute Gelegenheit, die Grünfläche einmal gründlich umzugestalten. Aber Vorsicht: Hecken und Bäume dürfen bis Herbst nicht mehr gerodet werden.

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