Versicherte können immer nur den Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden verlangen. Bestehen zwei Versicherungen für dieselbe Gefahr, können Verbraucher also nicht zweimal kassieren. Unter Umständen gehen Versicherte sogar komplett leer aus.
Keine doppelte Auszahlung
Trotz Mehrfachversicherung: Schaden wird nur einmal ersetzt