Ein Leben ohne Fernsehen? Für manche unvorstellbar. Klar dürfte für die meisten aber sein: Lebensnotwendig ist das TV-Gerät nicht. Fällt der Fernseher aus, gibt es daher auch nicht gleich Schadenersatz.
Reine Genussminderung
Kein Schadenersatz für Ausfall von Fernsehanschluss