Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Insolventer Händler
Onlineshop geht pleite - diese Rechte haben Verbraucher

Wer Waren im Internet bestellt, hat ein Widerrufsrecht - das gilt sogar im Pleitefall eines Onlinehändlers. - © Andrea Warnecke/dpa-tmn
Wer Waren im Internet bestellt, hat ein Widerrufsrecht - das gilt sogar im Pleitefall eines Onlinehändlers. (© Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Die Modeplattform «dress-for-less» ist pleite. Meldet eine Firma Insolvenz an, werden Käufer zu Gläubigern. Wie können Verbraucher dann ihr Geld zurückbekommen?

LZplus Black-Deal

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.