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Urteil
Verstoß gegen DSGVO begründet noch keinen Schadenersatz

Der bloße Verstoß gegen die DSGVO reicht nicht aus, um einen datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch zu begründen. - © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO reicht nicht aus, um einen datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch zu begründen. (© Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Versendet ein Arbeitgeber persönliche Daten unverschlüsselt per Mail, verstößt er gegen Datenschutzrecht. Betroffene Arbeitnehmer haben aber nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Warum?

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