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Geschäftsunfähigkeit bei Demenz: So sorgen Sie vor

Mit einer Vorsorgevollmacht darf sich eine bestimmte Person um alle rechtlichen Angelegenheiten des oder der Demenzkranken kümmern. - © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn
Mit einer Vorsorgevollmacht darf sich eine bestimmte Person um alle rechtlichen Angelegenheiten des oder der Demenzkranken kümmern. (© Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)

Demenzkranke Personen können geschäftsunfähig werden, und doch schließen sie hin und wieder Verträge ab. Damit diese angefochten werden können, sollten Betroffene rechtzeitig vorsorgen.

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