Detmold. Wofür brauche ich eigentlich eine Patientenverfügung? Weshalb ist eine Vorsorgemacht altersunabhängig wichtig? Und wie läuft ein gerichtliches Betreuungsverfahren ab, sollte es keine angehörige Person geben, die im Ernstfall für mich entscheiden kann? Die Fragen sind komplex und vielschichtig. Deshalb will das Landgericht Detmold gemeinsam mit den Amtsgerichten Detmold, Blomberg und Lemgo einige aufdröseln und Antworten geben.
Dafür findet am Montag, 28. April, eine Informationsveranstaltung am hiesigen Landgericht statt, die Teil der vom Justizministerium initiierten Woche des Betreuungsrechtes ist. 30 Amtsgerichte beteiligen sich in ganz NRW daran, das Landgericht Detmold macht als einzige höhere Instanz ebenfalls an der Projektreihe mit, heißt es.
Ziel sei es, allen Interessierten in konzentrierter Form die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gerichtliches Betreuungsverfahren nahezubringen und ihnen die Möglichkeit zu geben, mit Experten ungezwungen ins Gespräch zu kommen. Die Relevanz sei nicht zu unterschätzen, heißt es vom Gericht, auch wenn die Themen mit unangenehmen Aspekten des Lebens, wie Demenz, Gebrechlichkeit oder Kontrollverlust, verbunden sind.
Themen haben früher oder später für fast jeden Relevanz
Landgerichtssprecher Dr. Wofram Wormuth erklärt dazu: „Früher oder später kommt fast jeder mit der Frage in Berührung, was zu tun ist, wenn man selbst, die Eltern oder Großeltern nicht mehr in der Lage ist/sind, sich um die eigenen Belange zu kümmern.“
Thematisch sollen daher Ende April in kurzen Impulsvorträgen die Themenblöcke Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie gerichtliches Betreuungsverfahren/ gesetzliche Betreuung sowie Ehegattenvertretungsrecht gemäß Paragraph 1358 BGB abgehandelt werden. Dafür geben Experten aus der Justiz - darunter ein Rechtsanwalt und Notar sowie ein aus Betreuungsrecht spezialisierter Richter beziehungsweise eine Richterin praxisnahe Einblicke.
Für die anschließende Diskussion stehen neben den beiden Referenten auch ein/e Rechtspfleger/in vom Amtsgericht Detmold sowie der Leiter der Betreuungsstelle der Stadt Detmold, Ingo Wendt, bereit, teilt das Landgericht mit. „Im Anschluss an den offiziellen Teil mit Vorträgen und Diskussion können die Teilnehmenden in lockerer Atmosphäre bei einem Getränk in einen vertiefenden Austausch miteinander treten.“
Der Informationsabend findet am Montag, 28. April, von 17 bis 19 Uhr am Landgericht Detmold in Saal 143 (ehemaliger Lippischer Landtag) statt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Fakten zu Betreuungen in Lippe
- Im Kreis Lippe sind bei den Betreuungsstellen des Kreises und der Stadt Detmold derzeit insgesamt 121 Berufsbetreuer/-innen registriert (73 Frauen, 48 Männer). Hinzu kommen 15 Betreuer/-innen, die ihre Stammdienststelle in Nachbarkreisen haben, auf die die Betreuungsstelle des Kreises Lippe aber ebenfalls Zugriff hat.
Aktuell werden bei den drei Amtsgerichten in Lippe insgesamt 6159 Betreuungsverfahren geführt, heißt es, wobei nur diejenigen gezählt wurden, in denen am Ende tatsächlich eine Betreuung eingerichtet wurde. Die Verfahren teilen sich folgendermaßen auf: Am AG Blomberg sind es 563, am AG Detmold 2877 und am AG Lemgo 2719.
- Ein weitverbreiteter Irrtum liegt nach Angaben das Landgericht in der Annahme, dass eine unter Betreuung stehenden Person alleine keine (wirksamen) Verträge mehr schließen kann (Stichwort: „Entmündigung“). Dem sei aber grundsätzlich nicht so. Ausnahme hierbei sei, wenn vom Betreuungsgericht ausdrücklich ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt angeordnet (§ 1825 BGB) wird. Nur in diesem Fall hänge die Wirksamkeit des Vertrages von der Einwilligung des/der Betreuers/in ab.