Nach den jüngsten Aufbrüchen zahlreicher Schließfächer in Nordrhein-Westfalen fragen sich wohl auch nicht betroffene Schließfach-Inhaber: Sind meine Wertsachen noch sicher? Auch, weil die Werte in vielen Fällen auch nicht unbegrenzt abgesichert sind. Aber was nun tun?
David Riechmann von der Verbraucherzentrale NRW rät, die Einbrüche zum Anlass zu nehmen, um zumindest mal den Inhalt des Schließfachs gut zu dokumentieren. Mit Hilfe von Fotos, Quittungen oder Gutachten kann man im Verlustfall nachweisen, welche Werte darin enthalten waren.
Werte dokumentieren, Sicherungsgrenzen erfragen
Außerdem sollten Kundinnen und Kunden bei ihrer Bank nachfragen oder in den Vertragsunterlagen nachlesen, in welcher Höhe im Schließfach gelagerte Wertgegenstände versichert sind, so Verbraucherschützerin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW.
- Übersteigen die Werte die bestehende Versicherungssumme, können sich Betroffene zum Beispiel überlegen, ein weiteres Schließfach anzumieten und den Inhalt aufzuteilen.
- Alternativ kann etwa Bargeld auf ein Girokonto eingezahlt werden oder die Versicherungssumme erhöht werden. Letzteres kann man oft direkt bei der Bank veranlassen.
- Wer lieber eine separate Schließfachversicherung abschließen möchte oder die Inhalte seines Schließfachs über eine bestehende Hausratversicherung schützen möchte, kann sich am Markt umschauen oder seinen aktuellen Hausratversicherer kontaktieren und den Vertrag erweitern.
Wohnung ist kein sicherer Aufbewahrungsort
Das Schließfach aus Sorge zu leeren und die Wertgegenstände stattdessen unverschlossen zu Hause zu lagern, ist hingegen keine gute Idee. Der Bund der Versicherten (BdV) weist darauf hin, dass auch bei bestehenden Hausratpolicen in der Regel gewisse Entschädigungsgrenzen gelten, falls bei einem Einbruchdiebstahl Dinge entwendet werden sollten.
Wo diese Grenzen liegen, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bei Bargeld ist sie dem BdV zufolge meist zwischen 500 und 3.500 Euro erreicht. Für Schmuck, Münzen, Briefmarken, Gold oder Edelsteine gelten oft höhere Summen.
Wer einen Tresor zu Hause installiert hat und seine Wertsachen alternativ darin aufbewahrt, für den gelten oft höhere Hausrat-Entschädigungsgrenzen. Allerdings müssen Wertschutzschränke dafür oft gewissen Anforderungen genügen - zum Beispiel fest in der Wand oder im Boden verankert sein. Welche Sicherheitsvorgaben der Tresor erfüllen muss und inwieweit die darin befindlichen Werte abgesichert sind, ist mit dem jeweiligen Versicherer zu klären.