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Engpässe bei Medikamenten

Neues Arzneimittelgesetz: Was jetzt auf Patienten zukommt

Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker jetzt zum Beispiel dauerhaft und ohne Rücksprache mit dem Arzt ein wirkstoffgleiches Mittel abgeben.

Fiebersäfte für Kinder, Krebsmedikamente oder Antibiotika – immer wieder kommt es in Deutschland zu Lieferengpässen bei Medikamenten. Aktuell umfasst die beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführte Problemliste fast 500 Einträge. Betroffen sind weit überwiegend Generika, also Medikamente mit abgelaufenem Patentschutz. Nach vergleichsweise kurzen Beratungen hat sich die Ampelkoalition auf ein "Lieferengpass-Gesetz" geeinigt, mit dem die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherer gemacht werden soll. Die wichtigsten Änderungen und eine Bewertung der Maßnahmen im Überblick:

Überwachung

Die Arzneimittelbehörde BfArM erhält zusätzliche Informationsrechte über die Versorgungslage gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem wird ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet.

Kinderarzneimittel

Die bestehenden Preisregeln werden stark gelockert. Die bei den gesetzlichen Krankenkassen beliebten Rabattverträge mit Pharmaherstellern, die nach Ansicht von Kritikern zu einem massiven Preisverfall geführt haben und damit für die Lieferengpässe mitverantwortlich gemacht werden, werden bei Kindermedikamenten verboten. Auch das Mittel der Festbeträge – das ist der Höchstbetrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ein Medikament erstatten, wird hier abgeschafft. Die Hersteller dürfen zudem einmalig die Preise um bis zu 50 Prozent gegenüber dem zuletzt geltenden Festbetrag anheben. Der Großhandel wird verpflichtet, bei Kindermedikamenten einen durchschnittlichen Bedarf von vier Wochen in seinen Lagern zu halten.

Bevorratung

Für alle Medikamente in Rabattverträgen - egal welche Wirkstoffgruppe - wird eine Lagerhaltung bei den Herstellern für den Bedarf von sechs Monaten zur Pflicht gemacht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte in seinem Entwurf nur eine Drei-Monats-Pflicht geplant. Das wurde aber durch die Koalitionsfraktionen mit dem Argument verschärft, die Verlängerung helfe, kurzfristige Engpässe etwa im Winter zu überbrücken.

Zuzahlungsregeln

Auch sie werden von Kritikern für die Lieferengpässe verantwortlich gemacht, weil sie einen gewissen Preisdruck ausüben. Künftig können Medikamente von Zuzahlungen durch die Versicherten befreit werden, wenn der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Bisher galt ein Wert von mindestens 30 Prozent. Damit kommen mehr Versicherte in den Genuss einer Zuzahlungsbefreiung, wenn die Hersteller ihre Preise nicht einfach anheben.

Austausch in der Apotheke

Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apothekerinnen und Apotheker ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben. Diese in der Pandemie eingeführte und zuletzt verlängerte Regelung wird nun dauerhaft eingeführt. Im Fall eines Engpasses dürfen zudem Krankenhausapotheken und Vor-Ort-Apotheken Medikamente einfacher austauschen und sich gegenseitig unter die Arme greifen.

Antibiotika

Bei Ausschreibungen von Kassenverträgen müssen Hersteller mit einer Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum zusätzlich berücksichtigt werden. Damit soll die Vielfalt der Anbieter erhöht werden.

Reserveantibiotika

Die Regeln zur Preisbildung werden entschärft, so dass es einen größeren finanziellen Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika gibt. Für Pharmahersteller sind Reserveantibiotika derzeit nicht sonderlich attraktiv, weil der Zweck dieser Medikamente ja gerade darin besteht, dass sie nur im Notfall eingesetzt werden.

Bewertung

Ob höhere Preise – und damit höhere Gewinne für die Pharmahersteller - dazu führen, dass Engpässe künftig vermieden werden, ist heftig umstritten. Die Krankenkassen bestreiten das vehement. Sie argumentieren, dass gerade die Rabattverträge mit ihren mehrjährigen Laufzeiten und einer gewissen Absatzgarantie für Planungssicherheit bei den Produzenten sorgen. Andererseits besteht wohl zu Recht die Vermutung, dass Pharmahersteller gerade in Engpasssituationen die Medikamente insbesondere in den Ländern verkaufen, wo es sich finanziell am meisten lohnt. Insofern dürfte das Gesetz tatsächlich wirken. Am Grundproblem wird aber fast nichts geändert: Es gibt bei vielen Wirkstoffen und deren Ausgangsprodukten nur noch wenige Hersteller, die zudem überwiegend in China und Indien sitzen. Kommt es hier zu Problemen, brechen die Lieferketten schnell zusammen.

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