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60 Kilo abgenommen: Krankenkasse muss Bruststraffung zahlen

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Kilos weg, Haut noch da? Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Betroffenen: Krankenkassen müssen die Kosten für eine notwendige Hautstraffung nach starker Gewichtsabnahme übernehmen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Kilos weg, Haut noch da? Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Betroffenen: Krankenkassen müssen die Kosten für eine notwendige Hautstraffung nach starker Gewichtsabnahme übernehmen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Eine starke Gewichtsabnahme bedeutet oft: überschüssige Haut, die am Körper hängt. Unter Umständen ist es medizinisch notwendig, sie zu straffen. Was, wenn die Kasse die Kostenübernahme verweigert?

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