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Frust über falsches Hotelzimmer kein Grund für Schadenersatz

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Justitia - © Foto: Peter Steffen
Das Amtsgericht Hannover hat entschieden: Der Frust über ein falsches Zimmer begründet keinen Schadenersatz. (© Foto: Peter Steffen)

Schnarcher im Mehrbettzimmer können den Schlaf rauben - und der Frust ist besonders groß, wenn man exakt diese Situation durch die Hotelbuchung vermeiden wollte. Schadenersatz gibt es dann aber nicht.

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