Ein Becher mit heißem Kaffee rutscht im Flugzeug von einem Ausklapptisch, ein Mädchen erleidet Verbrühungen. Die Airline findet, sie könne nicht haftbar gemacht werden. Das oberste EU-Gericht fällt allerdings ein klares Urteil.
Airlines haften bei Verletzungen durch Kaffee im Flugzeug
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