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Reiseveranstalter muss Rückzahlungsfrist einhalten

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Der Flieger bleibt am Boden - Rückerstattung - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Findet eine Reise nicht statt, müssen Reiseveranstalter das Geld binnen 14 Tagen zurückzahlen - sonst droht Verzug. (© Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Auch wenn die wirtschaftliche Situation für Reiseveranstalter schwierig ist, müssen Rückzahlungen fristgemäß erfolgen. Sonst droht Verzug.

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