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Urteil für Krebspatienten
Sperma einfrieren: Kasse muss bei privatem Anbieter zahlen
Krebs in jungen Jahren: Betroffene können dann Ei- oder Samenzellen für später einfrieren lassen. Unter Umständen muss die Krankenkasse die Kosten auch bei einem privaten Anbieter übernehmen.