Gefundene oder zugelaufene Tiere müssen beim Fundbüro der Gemeinde gemeldet werden. Tut der Finder das nicht, macht er sicht strafbar.
Ans Fundrecht halten
Tier zugelaufen: Was Finder tun müssen
Gefundene oder zugelaufene Tiere müssen beim Fundbüro der Gemeinde gemeldet werden. Tut der Finder das nicht, macht er sicht strafbar.