Gefundene oder zugelaufene Tiere müssen beim Fundbüro der Gemeinde gemeldet werden. Tut der Finder das nicht, macht er sicht strafbar.
Tier zugelaufen: Was Finder tun müssen
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Gefundene oder zugelaufene Tiere müssen beim Fundbüro der Gemeinde gemeldet werden. Tut der Finder das nicht, macht er sicht strafbar.