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Tierrecht: Darf ich meinen kranken Hund zurückgeben?

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Erwirbt jemand ein Haustier, das sich hinterher als krank erweist, kann er sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen. - © Robert Günther/dpa-tmn/dpa
Erwirbt jemand ein Haustier, das sich hinterher als krank erweist, kann er sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen. (© Robert Günther/dpa-tmn/dpa)

Für gewerbliche Tierverkäufer und Züchter gilt ein Gewährleistungsrecht. Heißt: Ist das Tier krank, obwohl der Käufer darüber nicht informiert wurde, muss der Verkäufer handeln.

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