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Bei Nachteil Modernisierungszuschlag nicht gerechtfertigt

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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg - © Foto: Rainer Jensen
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat entschieden: Entstehen für den Mieter nach einer Modernisierung mehr Nachteile als Vorteile, ist der Modernisierungszuschlag nicht gerechtfertigt. (© Foto: Rainer Jensen)

Der Vermieter lässt die Fenster austauschen und das Dach dämmen. Durch solche Maßnahmen können Bewohner eines Altbaus meist Energie einsparen. Doch müssen Mieter einer Mieterhöhung zustimmen, wenn sie durch die Modernisierung mehr Nachteile als Vorteile haben?

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