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Eigentümerversammlung kann einfach vertagt werden

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Eigentümerversammlung Vertagung Einladung Urteil - © Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn
Dauert die Eigentümerversammlung länger als geplant, muss zur Fortsetzung zu einem späteren Termin nicht noch einmal förmlich eingeladen werden. (© Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn)

Wenn die Eigentümerversammlungen mal wieder ewig dauert - hilft eine Vertagung. Eine neue Einladung braucht es für das Folgetreffen aber nicht - aus einem naheliegenden Grund.

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