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Öl, Holz, Flüssiggas und Co.

Entlastung für Heizkosten kann vielerorts beantragt werden

Das Aufdrehen der Heizung war 2022 für viele Menschen teuer. Wer seine Wohnung zum Beispiel mit Öl heizte, kann deshalb jetzt entlastet werden. - © Heiko Wolfraum/dpa/dpa-tmn

Von den Preisbremsen für Gas und Fernwärme profitieren sie nicht: Haushalte, die etwa mit Öl oder Holz heizen. Von steigenden Kosten sind sie aber genauso betroffen. Jetzt werden auch sie entlastet.

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