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Von Oktober bis April
Heizsaison startet: Bei kalter Wohnung Mietminderung möglich

Kalte Wohnung? Ab dem 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizung läuft und die Wohnungen auf 20 Grad beheizt werden können. - © Laura Ludwig/dpa-tmn
Kalte Wohnung? Ab dem 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizung läuft und die Wohnungen auf 20 Grad beheizt werden können. (© Laura Ludwig/dpa-tmn)

Ab dem 1. Oktober haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich das Recht auf gewisse Mindesttemperaturen in ihren Wohnungen. Schafft die Heizungsanlage das nicht, sollten sie aktiv werden.

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