Eine Abmahnung für Beschäftigte muss bestimmte Bedingungen erfüllen, damit sie überhaupt gültig ist. Ein Fehlverhalten muss der Arbeitgeber im Zweifel genau beweisen, wie ein neues Urteil zeigt.
Arbeitsrechts-Urteil
Abmahnung: Arbeitgeber muss Fehlverhalten konkret nachweisen