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Arbeitsrechts-Urteil

Abmahnung: Arbeitgeber muss Fehlverhalten konkret nachweisen

Streit um eine Abmahnung landet oft vor dem Arbeitsgericht - © Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn

Eine Abmahnung für Beschäftigte muss bestimmte Bedingungen erfüllen, damit sie überhaupt gültig ist. Ein Fehlverhalten muss der Arbeitgeber im Zweifel genau beweisen, wie ein neues Urteil zeigt.

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