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Freizeitausgleich gilt bei Krankheit als genommen

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Ihr Überstundenabbau fällt mit einer Krankheit zusammen? Dann ist das Pech, denn die Überstunden gelten trotzdem als genommen. - © Christin Klose/dpa-tmn
Ihr Überstundenabbau fällt mit einer Krankheit zusammen? Dann ist das Pech, denn die Überstunden gelten trotzdem als genommen. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Eine Möglichkeit, Überstunden auszugleichen, ist das Abfeiern. Was aber, wenn ich an oder zu den freien Tagen krank werde – sind die Überstunden dann weg oder kann ich den Ausgleich nachholen?

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