Bei Krankheit verfällt ein Urlaubsanspruch normalerweise nach 15 Monaten. In bestimmten Fällen gilt dies aber nicht.
EuGH stärkt Urlaubsanspruch bei Verjährung
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Bei Krankheit verfällt ein Urlaubsanspruch normalerweise nach 15 Monaten. In bestimmten Fällen gilt dies aber nicht.