Auch Rückweg im Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert

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Treppensturz im Homeoffice: Verletzten Arbeitnehmer sich auf dem Rückweg vom Arbeitszimmer in die Wohnräume, kann das auch nach dem Ende der Arbeitszeit ein Arbeitsunfall sein. - © Laura Ludwig/dpa-tmn
Treppensturz im Homeoffice: Verletzten Arbeitnehmer sich auf dem Rückweg vom Arbeitszimmer in die Wohnräume, kann das auch nach dem Ende der Arbeitszeit ein Arbeitsunfall sein. (© Laura Ludwig/dpa-tmn)

Wer sich auf dem Heimweg von der Arbeit verletzt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch was gilt, wenn der Schreibtisch in der eigenen Wohnung steht?

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