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Familienrecht

Kein Sorgerechtsentzug wegen versäumter U-Untersuchungen

Das Jugendamt muss das Familiengericht informieren, wenn Untersuchungen versäumt werden, aber das Gericht muss dann prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind. - © Arne Dedert/dpa

Mit den U-Untersuchungen wird regelmäßig die Gesundheit eines Kindes überprüft, in drei Bundesländern verpflichtend. Rechtfertigt eine versäumte Teilnahme ein teilweises Entziehen des Sorgerechts?

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