Der Anruf bei einer Kundenservice-Nummer tut immer ein bisschen weh. Für den nächsten Monat erwartet man bereits eine hohe Telefonrechnung. Aber ein Gerichtsurteil hat die Gebühren für Anrufe in Vertragsfragen längst gekippt - und Betroffene können Widerspruch einlegen.
Hohe Gebühren bei 0180-Nummern: Widerspruch möglich
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