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Kein Schadenersatz für Ausfall von Fernsehanschluss

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Fernbedienung - © Foto: Robert Schlesinger
Ein Fernsehanschluss zählt nicht zu den Lebensgütern. Bei einem Ausfall steht Betroffenen daher kein Schadenersatz zu. So urteilte das Amtsgericht München. (© Foto: Robert Schlesinger)

Ein Leben ohne Fernsehen? Für manche unvorstellbar. Klar dürfte für die meisten aber sein: Lebensnotwendig ist das TV-Gerät nicht. Fällt der Fernseher aus, gibt es daher auch nicht gleich Schadenersatz.

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