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Aufgebrochener Spind

Hausratversicherung springt auch im Urlaub ein

Garderobenschränke - © Foto: Arno Burgi

Auf die Hausratversicherung ist auch im Urlaub Verlass - etwa wenn man im Freibad beklaut wird. Damit Diebstahlopfer eine Entschädigung bekommen, muss jedoch eine wichtige Bedingung erfüllt sein.

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