Nicht immer sind Verwandtschaftsverhältnisse klar. Im Erbfall müssen gesetzliche Erben allerdings nachweisen können, dass sie mit dem Erblasser verwandt sind.
Auch DNA-Test keine Lösung
Gesetzliche Erben müssen Verwandtschaft nachweisen können
Nicht immer sind Verwandtschaftsverhältnisse klar. Im Erbfall müssen gesetzliche Erben allerdings nachweisen können, dass sie mit dem Erblasser verwandt sind.