Viele Betriebe denken um: Statt Dienstauto gibt es ein Dienstfahrrad. Aber auch hier muss man an den geldwerten Vorteil denken. Denn ganz steuerfrei ist die Überlassung nicht in jedem Fall.
Auf zwei Rädern
Dienstrad: Wie muss der geldwerte Vorteil versteuert werden?